Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeut bin ich durch den Paragraphen § 15 des Psychotherapie-Gesetzes an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Aus diesem Grund, sowie aus Respekt und Achtung, für meinen Klienten:Innen* und ihre Themen, können Sie sich darauf verlassen, dass alles was während der Psychotherapie gesagt und behandelt wird streng vertraulich bleibt.

 

Absage-Regelung

Vereinbarte Termine können bis 24h vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Wird nicht oder zu spät abgesagt, muss ich die versäumte Sitzung zur Gänze in Rechnung stellen.
Termine können bei Bedarf jedoch auch ins Online-Setting verlegt werden, dies müsste jedoch mindesten 2 Std. vorher angemeldet werden. 

Bei Zuspätkommen kann die Einheit leider nicht verlängert werden.

Preise/Kosten

  • Erstgespräch (75 min): € 65,-
  • Psychotherapie Einzel (50 min): € 65,-
  • Selbsterfahrung (50 min): € 65,- 
  • Psychotherapie Gruppe (90 min): € 35,- p.P. ab 3 Personen


Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Rechnungsbasis, ausser das Erstgespräch, welches Bar zu entrichten ist.

Eine Abrechnung/Teilrefundierung durch die Krankenkassa ist derzeit nicht möglich.

Setting

Ort
Ärztehaus dritter Stock
Schillerstrasse 8a/15
5700 Zell am See  

Online
 je nach Vereinbarung


Frequenz

Für einen therapeutischen Prozess ist eine gewisse Regelmäßigkeit notwendig, weshalb ich eine Einheit pro Woche empfehle. Die Frequenz kann aber individuell angepasst werden.


Dauer

Psychotherapie ist ein Prozess, der seine Zeit braucht, da es nicht nur um das Erkennen von Ursachen, sondern auch um das emotionale Integrieren der für sich neu entdeckten Realitäten, geht. Zur Selbsterfahrung können bereits einzelne Einheiten sinnvoll sein, während bei schwerwiegenderen Herausforderungen eine längere Begleitung notwendig sein kann. In keinem Fall jedoch gibt es eine vertragliche Verpflichtung auf eine definierte Dauer.